Im Oktober 1957 brachte die Firma Grünenthal das Medikament "Contergan" mit dem Wirkstoff Thalidomid auf den Markt. Das Beruhigungsmedikament galt – aufgrund zahlreicher Tierversuche - im Hinblick auf Nebenwirkungen als besonders sicher. Auch und gerade werdenden Müttern sollte es ohne schädliche Wirkung zu ruhigem Schlaf verhelfen.
In den nachfolgenden Jahren wurden ca. 5 000 Kinder mit schwersten Missbildungen oder fehlenden Körperteilen und Organen geboren. Betroffen waren Arme, Beine, Ohren und innere Organe. Zahlreiche Contergangeschädigte sind bereits verstorben. Hinzu kommt eine nicht bekannte Zahl von Kindern, die bereits während der Schwangerschaft verstarben.
Selbst als der Herstellerfirma bereits 1.600 Warnungen über Missbildungen bei Neugeborenen vorlagen, blieb das Medikament zunächst auf dem Markt. Erst im November 1961 zog sie „Contergan“ dann infolge massiven Öffentlichkeits- und Pressedrucks aus dem Handel. Im Jahr 1961 wurde der Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments "Contergan" bei Müttern in der frühen Schwangerschaft und charakteristischen Missbildungen bei Neugeborenen nachgewiesen. Die genaue biochemische Wirkung von Contergan ist jedoch bis heute nicht geklärt.
Erst 1967 begann der Prozess um die Entschädigung der Betroffenen. 1970 wurde er von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Eltern der Geschädigten schlossen mit der Firma Grünenthal einen Vergleich. Sie verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen eine Entschädigung in Höhe von 100 Millionen Mark. Außerdem unterzeichneten sie, nicht mehr weiter gegen die Firma zu klagen.
1972 wurde eine öffentliche Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ gegründet, die bis heute eine Leibrente an die Betroffenen – je nach Grad der Schädigung – zahlt. Die in die Stiftung investierte Entschädigungssumme von 100 Millionen Mark der Firma Grünenthal war bereits 1997 aufgebraucht.
Vor der Zulassung des Contergan-Wirkstoffs Thalidomid waren Tierversuche durchgeführt worden. Allerdings traten bei den verwendeten Tieren, nämlich Mäusen und Ratten, bei üblicher Dosierung keine missbildenden Schäden auf. Die Pharmaindustrie machte weitere Versuche mit anderen Tierarten, bis sie Neuseeland-Kaninchen und eine bestimmte Affenart fand, bei denen ähnliche Missbildungen wie beim Menschen auftreten.
Wozu denn nun überhaupt die Versuche an Ratten und Mäusen, wenn man deren Ergebnissen bezüglich der Übertragbarkeit auf den Menschen ohnehin keinen Glauben schenkt? Neuseelandkaninchen und diese bestimmte Affenart reproduzieren zwar missbildende Schäden des Wirkstoffs Thalidomid, jedoch nicht die anderer Substanzen. Das bedeutet, dass uns die Methode Tierversuch nicht vor einem neuen Desaster der Art „Contergan-Skandal“ zu bewahren vermag!
Und der Fall Contergan ist bei Weitem nicht das einzige Beispiel für Medikamente, die wegen nicht absehbarer schlimmer Nebenwirkungen aus dem Handel genommen werden mussten. Der Einsatz des Cholesterin senkenden Medikaments Lipobay oder des Blutstillers bei Bypassoperationen Trasylol zogen ebenfalls Todesfälle nach sich. Die Liste weiterer Risikomedikamente ist lang und deren Wirkstoffe wurden vorher exzessiv im Tierversuch getestet!
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellte 2001 und 2002 je 4 Millionen Euro für die Förderung tierversuchsfreier Forschungsmethoden zur Verfügung.
Die Baukosten für Tierversuchslabore in Würzburg, Erlangen und Jena betrugen insgesamt 79 Millionen Euro.
Weshalb streichen wir nicht endlich den Tierversuch und investieren die Gelder in die Erforschung tierfreier Methoden? Wir würden den „Versuchs“-Tieren ihr qualvolles Leben ersparen und den Menschen vor gefährlichen Medikamenten schützen!
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/i.php4?Lang=de
http://www.wdr.de/online/wirtschaft/bayer/chronik.phtml
http://www.cbgnetwork.org/2215.html
Pressemitteilung Br. 009/2003 der Universität Würzburg, 20.02.03
Nürnberger Zeitung, 13.09.01
www.med.uni-jena.de/klinikmagazin/archiv/km202/kmonline/wifo.htm
www.med.uni-jena.de/klinikmagazin/archiv/km102/kmonline/wifo.htm